Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Eine kleine Orientierungshilfe zum rechtlichen Rahmen

Keine Sorge, wir (das infarbe-Netzwerk) sind keine Paragraphenreiter und lassen in der Regel fünfe gerade sein. Trotzdem muss der Wert unserer Arbeit geschützt werden, was in Deutschland auch durch das Urheberrecht geregelt ist. Für alle infarbe-Design erteilten Aufträge gelten daher die allgemeinen Vertragsgrundlagen für Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen des AGD. Diese nachfolgend aufgeführten Grundlagen bauen auf dem Urheberrecht auf und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach Auftragsvergabe widersprochen wird.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  2. Vergütung
  3. Fälligkeit der Vergütung
  4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
  5. Eigentumsvorbehalt
  6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
  7. Haftung
  8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
  9. Schlussbestimmungen

Beachten Sie bitte auch, wie sich meine Stundensätze und die Nutzungsvergütung zusammensetzen.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Jeder infarbe-Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von infarbe-Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt infarbe-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Zeitaufwand der infarbe-Design-Leistungen berechnete Vergütung als vereinbart.
    4. infarbe-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
    5. infarbe-Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
    6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

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2. Vergütung

    1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt entweder auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Angebots, worin Umfang, Nutzungsart und Nutzungsumfang der zu erbringenden Leistung festgelegt werden, oder auf Grundlage der üblichen Stundensätze für infarbe-Design-Leistungen (siehe unten). Für nachträgliche Leistungen gelten ebenfalls die üblichen Stundensätze für infarbe-Design-Leistungen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
    3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist infarbe-Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die infarbe-Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

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3. Fälligkeit der Vergütung

    1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von infarbe-Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
    2. Bei Zahlungsverzug kann infarbe-Design die banküblichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

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4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der üblichen Vergütung der infarbe-Design-Leistungen gesondert berechnet.
    2. infarbe-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, infarbe-Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von infarbe-Designabgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, infarbe-Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.

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5. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
    2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
    3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    4. infarbe-Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat infarbe-Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der vorherigen Zustimmung von infarbe! geändert werden.

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6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind infarbe-Design Korrekturmuster vorzulegen.
    2. Die Produktionsüberwachung durch infarbe-Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist infarbe-Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. infarbe-Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber infarbe-Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. infarbe-Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

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7. Haftung

    1. infarbe-Design verpflichtet sich, überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln und haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
    2. infarbe-Design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet infarbe-Design für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
    3. Sofern infarbe-Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von infarbe-Design. infarbe-Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für infarbe-Design.
    6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet infarbe-Design nicht.
    7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei infarbe-Design geltend zu machen, nach dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei und abgenommen.

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8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. infarbe-Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann infarbe-Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller infarbe-Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber infarbe-Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

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9. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Sitz von infarbe-Design.
    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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zum Seitenanfanginfarbe-Design Stundensätze & Vergütung

Wir rechnen nach vier Tätigkeitsbereichen ab:

PREMIUM:
Corporate Identity & Corporate Design, Art Direction, Konzeption & Kreation, Markenführung, Schulung und Fachberatung:
120,00 EUR zzgl. gesetzl. MWSt. und ggf. Nutzungsvergütung

E-MEDIA:
Gestaltung und Realisierung von Internet-Anwendungen, Multimedia, Animation:
88,00 EUR
zzgl. gesetzl. MWSt. und ggf. Nutzungsvergütung

STANDARD:
Einfaches Layout & Reinzeichnung, Anwendung von Gestaltungsrastern, Korrekturen:
80,00 EUR zzgl. gesetzl. MWSt. und ggf. Nutzungsvergütung

SERVICE:
Einfache Beratung & Besprechungszeiten, Recherche, Produktionsabwicklung, Fahrtzeiten:
80,00 EUR
zzgl. der gesetzl. MWSt.

Hinweis: Preise gültig ab dem 01. Juli 2023

Durchschnittliche Stundensätze (Deutschland, 2015)

Stundensätze nach Tätigkeitsbereichen (Statista) »

Webdesign und Realisation werden durchschnittlich mit rund 83,– Euro pro Stunde abgerechnet. Design und Reinzeichnung liegen bei etwa 99,– Euro, während für Art Direction und Projektmanagement rund 129,– Euro und mehr verlangt werden.

Kalkulationshilfe für Designer und Auftraggeber

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Wieviel kostet denn Werbung? Der ROTSTIFT ist für Agenturen und Werbeabteilungen das „ultimative Werkzeug zur Kalkulation“

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Nutzungsvergütung

Die kreativen Leistungen, die wir für Sie erbringen, unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass wir Ihnen Nutzungsrechte für diese kreativen Leistungen einräumen müssen.

Während Konzepte, Entwürfe und Texte nach Aufwand entlohnt werden, richtet sich die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten jeweils nach Art und Umfang der Nutzung:

Nutzungsart (einfache Nutzung, alleinige/ausschließliche Nutzung)
+ Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit)
+ Nutzungsdauer (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt)
+ Nutzungsumfang (gering, mittel, umfangreich)
= Gesamtnutzungsfaktor

Gesamtnutzungsfaktor x Entwurfsvergütung = Nutzungsvergütung